Arbeitslosengeld beantragen

Berechnung Anspruchzeitraum und Betrag

Anspruch auf Arbeitslosengeld (paro) hat wer in den letzten 6 Jahren mindestens 360 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Grundlage für die Berechnung ist das Bruttogehalt der letzten 6 Monate. Das Bruttogehalt findet man auf der Gehaltsabrechnung ( Nomina ) unter Base cotización contingencias comunes.  
Die ersten 180 Tage werden bis zu 70% vom letzten Bruttogehalt gezahlt danach 60%. Maximum ohne unterhaltspflichtige Kinder sind ca. 1076,00 Euro   

Die Länge der monatlichen Zahlung ist abhängig von der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen, gearbeiteten Monate der letzten 6 Jahre:

360 bis 539 Tage = 4 Monate
540 bis 719 Tage = 6 Monate
720 bis 899 Tage = 8 Monate
900 bis 1079 Tage = 10 Monate
1080 bis 1259 Tage = 12 Monate
1260 bis 1439 Tage = 14 Monate
1440 bis 1619 Tage = 16 Monate
1620 bis 1799 Tage = 18 Monate
1800 bis 1979 Tage = 20 Monate
1980 bis 2159 Tage = 22 Monate
Ab 2160 Tage = 24 Monate

Alle Informationen findet man auch unter www.sepe.es

Der erste Weg zum Arbeitsamt – Einschreibung

Wer Arbeitslosengeld auf Mallorca beantragen möchte muss persönlich und innerhalb von 15 Tagen (inkl. Samstags) nach Vertragsende erscheinen beim:

Oficina de empleo
C./ Mateu Enric Llado, N21 (Ecke Calle Posada Monserrat)
07002 Palma de Mallorca
Tel. 9717181

Die Öffnungszeiten sind Mo – Fr. 09:00 bis 14:00 Uhr.

Je nach Jahreszeit lohnt es sich bereits kurz nach 8:00 Uhr dort zu sein um sich in die Schlange einzureihen.  
Kurz vor Öffnung fragt ein Angestellter ob jemand bereits einen Termin (Cita) hat.
Danach geht er noch einmal die Reihe durch und fragt jeden, ob er Paro (Arbeitslosengeld) oder Ajuda (Arbeitslosenhilfe) beantragen möchte. Evtl. erhält man einen grünen Zettel mit einer Uhrzeit, wann man wieder erscheinen darf.

Am Eingang muss eine erste Wartenummer gezogen werden. Man wartet in der Eingangshalle bis die Nummer aufgerufen wird und geht dann an den angezeigten Tisch. Dort beantragt man zunächst die Einschreibung als Arbeitssuchender (Demanda de Empleo). Hierfür ist vorzulegen ein gültiger Personalausweis sowie die NIE im Original. Es wird die Adresse, die Postleitzahl erfragt sowie der erlernte Beruf (Profección) und wie lange und als was man zuletzt gearbeitet hat.
Dann erhält man einen kleinen Zettel (Justificante demanda de Empleo) Hier findet man die Termine, an denen man sich wieder beim Arbeitsamt melden muss. Wichtig: unbedingt Termine merken und einhalten, ansonsten wird die Zahlung sofort eingestellt!

Dann geht es wieder in die Eingangshalle, fordert eine neue Wartenummer und wartet dann einen Raum weiter, bis auch die Nummer aufgerufen wird. Vorzulegen ist dann das vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterschriebene Certificado de empresa

http://www.sepe.es/contenido/prestaciones/pdf/certiEmpresa.pdf

und die NIE. Das Certificado de empresa erhält man von seinem Arbeitgeber. Es gibt Aufschluss über den letzten Arbeitszeitraum sowie das Bruttogehalt. Daraufhin erhält man einen neuen Termin mit Uhrzeit und neuer Wartenummer zur Beantragung des Arbeitslosengeldes sowie 2-fach ein Formblatt (Solicitud de prestacion contributiva) das aber auch Online ausgefüllt werden kann

http://www.sepe.es/contenido/prestaciones/pdf/2.1.IMPRESO_SOLICITUD_CONTRIBUTIVA.pdf

Hier sind Name, Adresse, Kontaktdaten, Bankverbindung sowie Auskunft über Kinder einzutragen.  

Der zweite Weg zum Arbeitsamt – Beantragung Arbeitslosengeld / Arbeitslosenhilfe

Je nach Jahreszeit kann der neue Termin schon mal 3 Wochen später sein.
Bis zum Aufruf der Wartenummer wird wieder in dem hinteren Raum gewartet.  
Mitzubringen an dem Termin sind dann die NIE, das Certificado de empresa und das ausgefüllte Formblatt 2-fach. Nach einer Unterschrift erhält man die mündliche Information wie viele Tage Arbeitslosengeld gezahlt werden. Die Höhe und schriftliche Bestätigung erhält man per Post. Die erste Auszahlung erfolgt im Folgemonat.

Noch ein wichtiger Tipp

Die monatliche Zahlung des Arbeitslosengeldes erfolgt ohne Abzüge. Der Betrag ist aber trotzdem steuerpflichtig. Unter Umständen kann es deshalb sein, dass bei der jährlichen Steuererklärung (declaracion de impuestos) die Einkommensteuer (IRPF = Impuestos sobre la renta de las personas fisicas) nachträglich für das Arbeitslosengeld gezahlt werden muss. Deshalb ist zu überlegen, beim zweiten Termin den sofortigen Abzug der IRPF zu beantragen (retencion del IRPF). Dieses erfolgt über das Formblatt Modelo 145.

Eine Jobbörse finden Sie bei Stellenangebote auf Mallorca.